Schulung für Präventionsbeauftragte der Anbauvereinigungen nach § 23 KCanG

Interessenten für Schulungen können sich über das Formular melden.

Datenschutzhinweis: Die Daten werden ausschließlich für den Zweck „Information über Kursangebote für die Schulung für Präventionsbeauftragte und weitere damit verbundene Dienstleistungen durch KCG sowie Kooperationspartner“ sowie der etwaige „Bereitstellung bestellter Dienstleistungen“ bis auf Widerruf genutzt. Wer dies nicht möchte, fülle das Formular einfach nicht aus.

Aktuell suchen wir insbesondere Teilnehmer für die erste Schulung. Ein Termin steht noch nicht fest, ist aber für Anfang August angepeilt. Die Plätze möchten wir bevorzugt an Kandidaten von Anbauvereinigungen anbieten, welche bereits kurz vor der Antragsstellung stehen und entsprechende Qualifikationen vorweisen können, welche sie aktiv in die Schulungen einbringen.

Kontaktformular für Interessenten und Voranmeldungen

    Für unsere Bemühungen um eine Sicherstellung der bundesweiten Anerkennung, würden wir gerne wissen in welchem Bundesland du arbeiten möchtest:

    Für Interessanten::

    Um in Zukunft gezielt regionale Schulungen anbieten zu können, würden wir gerne wissen:

    Hinweis zur geplanten ersten Schulung

    Wir möchten euch darüber informieren, dass wir unser Schulungsangebot vorübergehend pausieren werden. Diese Entscheidung haben wir aufgrund von sehr unterschiedlichen Vorstellungen unter anderem zur Frage der Zuständigkeiten sowie zur bundesweiten bzw. gegenseitigen Anerkennung der Schulungen in den Behörden und Landesstellen getroffen.

    Um euch die Schulung auf Grundlage verlässlicher Informationen anbieten zu können, benötigen wir zusätzliche Zeit zur Klärung dieser wichtigen Punkte. Unser Ziel ist es, euch das inhaltlich beste Schulungsangebot zu bieten, das den Anforderungen und Standards sämtlicher relevanter Institutionen mehr als gerecht wird.

    Sobald wir die notwendigen Klarstellungen erreicht haben, werden wir euch umgehend darüber informieren.

    Wir möchten euch aber trotzdem gerne jetzt schon kennenlernen und schauen, wie wir auch gemeinsam mit euren jeweiligen Stellen ins Gespräch kommen können oder an welchen Stellen wir euch unterstützen können. Deswegen laden wir euch am Mittwoch, den 17.07. ein:

    Mittwoch, 17. Juli · 18:00 bis 20:00
    Zeitzone: Europe/Berlin
    Google Meet-Teilnahmeinformationen
    Link für Videoanruf: https://meet.google.com/uqy-mpaf-vti
    Oder telefonisch: ‪(DE) +49 40 8081617570‬ PIN: ‪772 168 268‬#

    Wir danken euch für euer Verständnis und eure Geduld. Solltet ihr Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir euch selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

    Um auch in Zukunft im Verteiler mit Informationen zur Schulung zu sein, könnt ihr euch über das Formular auf dieser Seite eintragen.

    Termine

    Der erste Kurs soll im August starten und soll regulär sieben Wochen laufen.

    Wir planen 6 Termine für die regulären Inhalte. Dazu kommt ein weiteren Mittwoch für den Abschluss, als Buffer und um einen Nachholtermin anbieten zu können.

    Falls im Verlauf der Schulung es beispielsweise aufgrund von zusätzlichen Anforderungen für eine Anerkennung in einem bestimmten Bundesland von denen wir erfahren, notwendig werden sollte, würden wir hierfür einen weiteren Termin, vermutlich einen achten Mittwoch einplanen.

    Uhrzeit: Wöchentlich am Mittwoch zwischen 16 bis 18 Uhr und 18:30 bis 20:30. Der Google Meet Raum steht ab 15:45 offen.

    Die notwendigen Texte für die verbindliche Buchung sind aktuell gerade noch in Bearbeitung und rechtlicher Prüfung. Sie werden den Teilnehmer rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

    Geplante Leistungsbeschreibung

    Aktuell besteht nun noch Unklarheit über den angemessenen Umfang und damit Preis der Schulung.

    Der geplante Preis wird sich an den bestehenden Preise der Landesstellen bzw. der bayerischen Landesbehörde orientieren. Dieser liegt in Brandenburg bzw. Bayern bei ca. 600 € für 16 Stunden.

    Je nach Kooperationsmodell werden wir unterschiedliche Serviceangebote machen können (Wunsch- / Nachholungtermin, angepasste Inhalte/Formate etc.)

    In der Begründung des CanG mit den den Vorstellungen des Gesetzgebers wird als Erfüllungsaufwand angenommen, dass die Schulung einen Umgang drei Arbeitstage zu je acht Stunden umfasst mit einem Preis von 500 € je Tag.

    Geplante zusätzliche Angebote zu der Schulung (Umgang von 24 Stunden) bieten wir:

    • einen weiteren Termin für zusätzliche Inhalte zum Thema Evaluation
    • einen Nachholtermin, falls die Teilnahme an einem Modul nicht möglich war
    • einen weiteren Termin um falls notwendig Anforderungen einzelner Bundesländer noch zu berücksichtigen
    • einen monatlichen Termin zur Supervision, Vernetzung und Weiterbildung als Vorbereitung für die Fortbildungspflicht im kommenden Jahr – in diesem Jahr kostenlos

    Wir haben den Anspruch einen bundesweit gültigen Kurs anzubieten. Hierzu möchten wir mit unseren bisherigen Partnern und sowie zukünftig weiteren Fachfachstellen auf Landes- und kommunaler Ebene in unterschiedlichen Formen kooperieren.

    Wer sich aber sicher sein möchte, dass seine Schulung bei der zuständigen Behörde anerkannt wird, sollte warten bis es in diesem Bundesland bzw. Zuständigkeitsgebiet der Behörde eine explizit hierfür konzipierte Schulung angeboten wird. Das Mustercurriculum der BZgA wird Anfang August erwartet.

    Die ersten Schulungen werden digital durchgeführt. Später sind regionale Kurse möglichst in Kooperation mit den lokalen Stellen und mit Präsenzanteil geplant.

    Partner und Referenten

    Zudem sollen die Teilnehmer:Innen ihre persönliche Expertise und Erfahrungen miteinbringen.

    Teilnahmebedingungen

    Es ist eine persönliche Anwesenheit und aktive Teilnahme an den Praxis-Modulen notwendig. Die Überwachung der Teilnahme erfolgt über die Gruppe Meet Teilnehmerbericht Funktion. Von den Teilnehmer ist eine uns bekannte und einer Person zugeordnete EMail Adresse zu nutzen.

    Für eine Teilnahmebescheinigung ist die Anwesenheit an jedem Mittwoch (mit jeweils 2 Lerneinheiten) notwendig,. In der siebten Woche bieten wir einen Nachholtermin zu vier Lerneinheiten an. In Kombination mit dem eigenständigen Selbststudium der Aufzeichnung der Einheit kann eine Teilnahme das Fehlen an einem Mittwoch kompensieren.

    FAQ

    Welche Bedeutung hat das Mustercurriculum der BZgA?

    Die BZgA den gesetzlichen Auftrag ein Mustercurriculum zu erstellen. Dieser Auftrag wurde an die Berliner Fachstelle für Suchtfragen vergeben. Dieser läuft bis Ende Juli, Anfang August soll dann das Mustercurriculum veröffentlicht werden.

    Mustercurriculum soll Empfehlungen geben und einen Umfang von 16 Stunden abdecken. Das Muster soll Empfehlungen geben und keine festen Verpflichtungen. Hierfür gäbe es auch keine gesetzliche Grundlage. Verantwortlich für das Curriculum sind die jeweiligen Fachstellen für Suchtprävention und Suchtberatung.

    Wir sind mit der Fachstelle in Kontakt und haben unsere Vorstellungen der notwendigen Inhalte des Curriculums als Input gegeben. Sobald das Muster verfügbar ist, werden wir prüfen ob und welche Punkte wir für die erste oder kommende Schulungen übernehmen.

    Der Schwerpunkt des Musters liegt – soweit bekannt – auf den praktischen Beratungs– und Präventionskenntnissen. Unserer Einschätzung nach kommen den rechtlich harten Aspekte (Gesetzliche Pflichten des Präventionsbeauftragten, Verantwortung, Haftung, fachliches Handwerkszeug wie Methoden aus dem Qualitätsmanagement, Erstellung des Jugendschutz- und Gesundheitsschutzkonzept) zu kurz. Um diese angemessen zu berücksichtigen ohne Abstriche bei den Beratungs– und Präventionskenntnissen zu machen haben wir den Kurs mit einem Umgang von 24 Stunden konzipiert. Dies halten wir notwendig, damit jeder Präventionsbeauftragte weiß was auf ihn zukommt und was es bedeutet, wenn die bayrische Cannabiskontrolleinheit zu Besuch kommt, prüft ob alle Maßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden und nach dem Verantwortlichen fragt…

    Welche Bedeutung haben die Bundesländer und Zertifizierungen auf dieser Ebene?

    Einige Bundesländer bereiten bereits jetzt eine landesspezifische Zertifizierung (z.B. Niedersachsen) vor. In anderen Bundesländer sollen die kommunalen oder die Landesfachstellen die Schulungen selbst ausrichten. In Bayern sind es Mitarbeiter der Landesbehörde, welche für Bayern exklusiv die Schulungen geben wollen. Inwiefern es eine automatisch oder unter welchen Bedingungen gegenseitige Anerkennung geben wird, ist noch nicht absehbar. Wir werden insbesondere mit den Bundesländern aus denen die Teilnehmer:innen stammen Kontakt aufnehmen, nach den Kriterien der Anerkennung fragen und diese soweit möglich und notwendig berücksichtigen. Hierzu dient bei der ersten Schulung insbesondere der 8. Mittwochstermin.

    Unserer Auffassung nach gibt das KCanG den Ländern in diesem Bereich keine Zuständigkeiten oder Kompetenzen (so wie dies beispielsweise im Bereich Glücksspiel der Fall ist), womit jede Schulung bundesweit gültig sein sollte. Falls unser fachliches Niveau und die Bemühungen die Vorstellungen einzelner Bundesländer zu berücksichtigen nach Ansicht dieser oder einzelne zuständige Behörden im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nicht ausreichend sein sollten, werden wir alles unserer Macht stehende tun um mit den Betroffenen und unseren Partnern insbesondere den Rechtsanwälten, um eine Anerkennung zu erreichen.

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